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Petition gegen Kostenheranziehung unterstützen

Ob Ausbildungsgehalt oder Lohn für den Nebenjob: Heim- und Pflegekinder, die einer Beschäftigung nachgehen, müssen bis zu 75 Prozent ihrer Einnahmen an das Jugendamt überweisen. Das regelt die Kostenheranziehung (sog. 75% Regelung) nach § 94 Abs. 6 SGB VIII, die für alle geldverdienenden Jugendliche und junge Erwachsene aus stationären Einrichtungen, Wohngruppen oder auch Pflegefamilien gilt.

Eine Petition der Interessenvertretung „Jugend vertritt Jugend– JvJ NRW“ fordert jetzt die Bundesregierung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu auf, diese Kostenheranziehung abzuschaffen.

Diese Regelung demotiviere junge Menschen sich eine Ausbildungsstelle zu suchen oder einen Nebenjob anzunehmen, da sie für die geleistete Arbeit am Monatsende nur noch einen Bruchteil des Geldes zur Verfügung haben., so der Erläuterungstext der Petition. „…die jungen Menschen möchten lernen, mit eigenem Geld umzugehen und sich von der Abhängigkeit des Jugendamtes langsam lösen! Denn sie können nichts für die Situation, in einer Jugendhilfeeinrichtung zu leben und wollen die gleichen Rechte und Chancen wie andere Jugendliche, die sich nicht in der Situation befinden.

Die Petition finden Sie hier: Link zur Petition